Compliance

EU ETS für die Schifffahrt Schritt für Schritt

Von Joshua Kantner · April 2026 · OceanSphere Consulting

Wie das EU ETS auf die Schifffahrt angewendet wird

Das EU ETS bezieht maritime Emissionen seit 2024 schrittweise ein. Die Grundlage ist die überarbeitete ETS-Richtlinie (Directive 2003/87/EC, geändert durch Directive 2023/959/EU), die den maritimen Sektor ab dem 1. Januar 2024 einbezieht. Die Einführung erfolgt stufenweise: 2024 müssen 40 % der verifizierten Emissionen durch Zertifikate abgedeckt werden, 2025 sind es 70 %, ab 2026 greifen die vollen 100 %.

Geographisch erfasst das ETS alle Emissionen von Fahrten zwischen EU-/EWR-Häfen (Intra-EU: 100 %) sowie 50 % der Emissionen von Fahrten zwischen einem EU-/EWR-Hafen und einem Drittlandshafen. Betroffen sind Schiffe über 5.000 GT, die EU-/EWR-Häfen anlaufen – unabhängig von der Flagge. Die verantwortliche Einheit ist das „Schifffahrtsunternehmen“ im Sinne der MRV-Verordnung (Regulation 2015/757), typischerweise der ISM-Company oder der Registrierte Eigentümer.

Für technische Abteilungen ist entscheidend: Die Datenbasis für die ETS-Verpflichtung stammt direkt aus dem Bordbetrieb. Bunkerberichte, Logbucheinträge, Tankvermessungen und Brennstoffanalysen bilden die Grundlage der jährlichen MRV-Emissionsberichte, die von akkreditierten Verifiern geprüft werden. Fehler in der Datenerfassung wirken sich direkt auf die Zertifikatspflicht aus.

Welche praktischen Schritte erforderlich sind

Emissionen nach MRV-Regeln erfassen, verifizieren lassen und Zertifikate fristgerecht abgeben. Im Detail umfasst der jährliche Compliance-Zyklus folgende Schritte:

1. Monitoring Plan: Jedes Schiff benötigt einen genehmigten Monitoring Plan, der die Methode der Emissionserfassung festlegt. Für die meisten Schiffe ist Methode A (BDN-basiert, Bunker Delivery Note) oder Methode B (Tankvermessung) relevant. Der Plan muss bei Änderungen (Eigentümerwechsel, Systemänderungen) aktualisiert werden.

2. Datenerfassung an Bord: Die Besatzung erfasst täglich Brennstoffverbräuche, Reisedaten und Hafenanläufe. Die Qualität dieser Daten ist entscheidend – Inkonsistenzen zwischen Logbuch, BDNs und Tankvermessungen führen zu Verifier-Beanstandungen. Digitale Systeme (Noon-Report-Software, Sensor-basiertes Monitoring) erhöhen die Datenqualität, ersetzen aber nicht die manuelle Kontrolle.

3. Jährliche Verifizierung: Bis zum 31. März jedes Jahres muss der Emissionsbericht für das Vorjahr von einem akkreditierten Verifier geprüft und bestätigt werden. Der Verifier prüft die Konsistenz der Daten, die Einhaltung des Monitoring Plans und die korrekte Berechnung der Emissionen.

4. Zertifikatsabgabe: Bis zum 30. September jedes Jahres müssen die entsprechenden EU-Emissionszertifikate (EUAs) über das Unionsregister abgegeben werden. Die Zertifikate werden auf dem Sekundärmarkt oder über Auktionen erworben. Die Preisentwicklung ist volatil – 2025 lag der Durchschnittspreis bei etwa 65–75 EUR/t CO2.

5. Document of Compliance: Nach erfolgreicher Verifizierung und Zertifikatsabgabe erhält das Schiff ein Document of Compliance, das bei Port State Control-Inspektionen vorgelegt werden muss. Fehlt es, drohen Einlaufverbote in EU-Häfen.

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Warum das Kostenmanagement anspruchsvoll ist

ETS-Kosten hängen nicht nur von Zertifikatspreisen ab, sondern auch von Routenplanung, Flotteneinsatz und Effizienz. Die finanzielle Belastung pro Schiff variiert erheblich:

Ein Capesize-Bulker, der jährlich 25.000 t CO2 emittiert und 60 % seiner Reisen als EU-Intra- oder EU-Drittland-Fahrten absolviert, hat bei einem Zertifikatspreis von 70 EUR/t eine jährliche ETS-Belastung von etwa 1,05 Mio. EUR. Bei steigenden Preisen und dem Übergang auf 100 % Abdeckung ab 2026 kann dieser Betrag auf über 1,5 Mio. EUR steigen.

Routenoptimierung: Die 50-%-Regel für Extra-EU-Fahrten schafft einen Anreiz zur Routenoptimierung. Transshipment über Nicht-EU-Häfen (z. B. Tanger Med, Port Said) kann die ETS-Belastung reduzieren, ist aber logistisch aufwändig und kostet Transitzeit. Die EU hat diesen „Carbon Leakage“-Effekt erkannt und arbeitet an Gegenmaßnahmen.

Speed Management: Langsamere Fahrt reduziert den Brennstoffverbrauch und damit die ETS-pflichtigen Emissionen. Bei einem 10%igen Speed-Reduktion sinkt der Verbrauch um etwa 27 % (kubische Beziehung). Allerdings verlängert sich die Reisezeit, was Charterverträge und Ladungspläne beeinflusst.

Zertifikatseinkauf: Der Zeitpunkt des Einkaufs beeinflusst die Kosten erheblich. EUA-Preise schwanken; eine Hedging-Strategie (Forward-Käufe, Optionen) kann das Preisrisiko reduzieren, erfordert aber finanztechnische Kompetenz, die in vielen Reedereien nicht vorhanden ist.

Kostenverteilung: In Charterverträgen ist die Frage, wer die ETS-Kosten trägt, oft nicht klar geregelt. BIMCO hat ETS-Klauseln veröffentlicht, aber viele bestehende Verträge enthalten keine entsprechenden Regelungen. Das führt zu Streitigkeiten, insbesondere bei Time-Charter-Vereinbarungen.

Wo häufige Fehler auftreten

Typische Schwächen sind eine unklare Definition des verantwortlichen Schifffahrtsunternehmens und verzögerte Registrierungsprozesse. Die häufigsten Fehler im Detail:

Falsche Zuordnung der Verantwortlichkeit: Das EU ETS definiert das „Schifffahrtsunternehmen“ als die Einheit, die für den ISM-Code verantwortlich ist. Bei komplexen Managementstrukturen (Eigentümer, Manager, Charterer) ist oft unklar, wer registriert sein muss. Verspätete Klärung führt zu Compliance-Lücken.

Verzögerte Registry-Eröffnung: Das Unionsregister-Konto muss über die zuständige Administrating Authority eröffnet werden. Der Prozess dauert 4–8 Wochen und erfordert eine Identitätsprüfung. Betreiber, die zu spät beginnen, können Zertifikate nicht rechtzeitig abgeben.

Inkonsistente Daten: Wenn BDN-Mengen, Tankvermessungen und Logbuch-Einträge nicht übereinstimmen, beanstandet der Verifier den Emissionsbericht. Die Korrektur kostet Zeit und kann die Fristen gefährden.

Fehlende Integration in Charterverträge: Viele Betreiber haben ETS-Kosten nicht in bestehende Verträge eingearbeitet. Bei steigenden Zertifikatspreisen wird das zum finanziellen Risiko, wenn die Kosten nicht an den Charterer weitergegeben werden können.

Unterschätzung der Penalties: Bei Nichtabgabe von Zertifikaten droht eine Strafe von 100 EUR pro fehlendem Zertifikat – zusätzlich zur Nachlieferungspflicht. Nach zwei aufeinanderfolgenden Jahren der Nichterfüllung kann ein Einlaufverbot in EU-Häfen verhängt werden.

Technischer Tiefgang: Datenqualität als Compliance-Grundlage

Die technische Abteilung ist der Schlüssel zur ETS-Compliance, weil die gesamte Emissionsberechnung auf operativen Daten basiert. Die Qualitätskette beginnt bei der Brennstoffübernahme und endet beim verifizierten Emissionsbericht:

BDN-Management: Bunker Delivery Notes sind das primäre Nachweisinstrument. Sie müssen die gelieferte Menge, Dichte und den Schwefelgehalt enthalten. Unstimmigkeiten zwischen BDN und Tankpeilung sind häufig und müssen dokumentiert und erklärt werden. Eine Toleranz von 0,5 % ist üblich; darüber hinaus sind Korrekturen erforderlich.

Tankvermessungssysteme: Automatische Peiltabellen sind genauer als manuelle Messungen, erfordern aber regelmäßige Kalibrierung. Ein Fehler von 1 % bei der Bestandsermittlung auf einem Schiff mit 3.000 t Brennstofftanks bedeutet eine Abweichung von 30 t – bei 3,1 t CO2 pro Tonne HFO sind das 93 t CO2, entsprechend 93 Zertifikate oder etwa 6.500 EUR.

Emissionsfaktoren: Die Standard-Emissionsfaktoren sind in der MRV-Verordnung festgelegt (3,114 t CO2/t HFO, 3,206 t CO2/t MDO). Bei Verwendung alternativer Kraftstoffe (LNG, Methanol) gelten andere Faktoren, und die Well-to-Wake-Methodik kann zusätzliche Upstream-Emissionen einbeziehen.

Digitale Systeme: Moderne Noon-Report-Systeme und Sensor-basiertes Monitoring (Flowmeter, Abgas-Analysatoren) können die Datenqualität erheblich verbessern. Sie ersetzen jedoch nicht die Sorgfalt der Besatzung und des Superintendenten bei der Datenvalidierung. Der Verifier prüft nicht die Software, sondern die Plausibilität der gemeldeten Daten.

Kernaussagen

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Ist das EU ETS dasselbe wie MRV?
Nein. MRV umfasst die Datenerhebung; das EU ETS erfordert zusätzlich die Abgabe von Emissionszertifikaten.
Wer ist unter dem ETS verantwortlich?
Grundsätzlich die Einheit, die nach der Verordnung als Schifffahrtsunternehmen definiert ist.
Warum betrifft das auch technische Abteilungen?
Weil die Datenbasis aus dem technischen Betrieb stammt.

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